NEU: Tierabwehrstock - Keine Waffe i.S.d. WaffG ?! @tactical-dad

Kwannick - Waffengesetz und Co. Kwannick - Waffengesetz und Co.

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10 tháng trước
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Tierabwehrstock, Auszug aus der Produktbeschreibung:

Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der Tierabwehrstock entsprechend als solcher gekennzeichnet. Analog zur vom BKA geforderten Aufschrift „Tierabwehrgerät“ bzw. „zur Tierabwehr bestimmt“ trägt jeder einzelne Abwehrstock die Gravur „Tierabwehrstock“, welche mittels Laser eingebracht wurde. Aufgrund der objektiven Beschaffenheit, konkreten Ausgestaltung und tatsächlichen Zweckbestimmung dürfte der Tierabwehrstock daher nicht unter die Regelungen des deutschen Waffengesetzes fallen. Es ist ein Produkt, welches bereits ab Werk mit der konkreten Zweckbestimmung zur Tierabwehr hergestellt wurde.

Hinweis: Einen BKA Feststellungsbescheid gibt es aktuell noch nicht. Zwar wird die oben angeführte rechtliche Beurteilung durch unterschiedliche Experten bestätigt, eine Garantie hierzu kann die Waffen24.Shop UG (haftungsbeschränkt) jedoch nicht geben. Ferner weisen wir auf die unterschiedlichen Regelungen in den Verordnungen einzelner Verbotszonen hin.

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